[openbenno-users] Gewährleistung der Revisionssicherheit
Ansgar H. Licher
al at lw-systems.de
Mon Feb 22 10:27:20 CET 2010
Hallo lieber User,
Am Sonntag 21 Februar 2010 schrieb no one:
...
> Da wir den OpenBenno momentan Testweise im Einsatz haben,
> würde mich interessieren, wie Benno die Revisionssicherheit zu
> gewährleisteten gedenkt
>
> Meines Wissens ist für die Finanzprüfung die Ablage auf einem WORM
> (write once read multiple) Speicher etc..
> notwendig?!
Es gibt keinerlei Verpflichtung, etwas auf einem WORM Medium zu sichern. Auch
nicht auf anderen Medien, die nicht änderbar sind. Im Gegenteil (!): der
Gesetzgeber hat zu keiner Zeit und in absolut keiner Weise auch nur einen
einzigen Hinweis darauf gegeben oder eine Anweisung formuliert, wie die
gesetzlichen Anforderungen an die E-Mail-Archivierung technisch umzusetzen
seien.
Der Gesetzgeber hat sich (nach meinen Informationen) sogar bewusst mit
technischen Spezifikationen zurückgehalten, da es auf dem Markt viele
technische Lösungsansätze und -möglichkeiten etc. gibt.
Dies wiederum nehmen manche Anbieter zum Anlaß und lassen ihre
Archivierungssoftware nach GDPdU-Richtlinien zertifizieren (bspw. durch
Wirtschaftsprüfer usw.) um die Ordnungsmäßigkeit im Sinne der gesetzlichen
Anforderungen darzustellen. Diese Hersteller werben dann
mit "GDPdU-zertifizert" und weisen auf die jeweiligen Testate, Urkunden für
ihre Archivlösung usw. hin.
In der Praxis gibt es
a) keine Verpflichtung, eine E-Mail-Archivierungslösung nach irgendeinem
Schema zertifizieren zu müssen
b) keine Zertifizierung, die besagt, dass eine E-Mail-Archivierungslösung alle
gesetzlichen Anforderungen abdeckt
c) die Sichtweise, dass Technik alleine keine geeignete Lösung herzurichten
vermag, sondern organisatorische Begleitmaßnahmen erforderlich sind, um die
gesetzlichen Anforderungen abzudecken
d) leider sehr viel Unwissenheit über die rechtlichen Umstände der
E-Mail-Archivierung
e) Hersteller, die diese Unwissenheit ausnutzen und
durch "GDPdU-zertifizierte" Lösungen dem Anwender glauben machen wollen,
diese Lösungen seien rechtlich unbedenklich, da zertifiziert.
Was aber bedeutet "GDPdU-zertifizierte" Software? Jedes Unternehmen ist bspw.
gesetzlich verpflichtet, dass die eingesetzte Finanzbuchhaltungs-Software (im
folgenden FiBu genannt) den Regeln der GDPdU genügen muss. Das ist bspw. ganz
einfach und allgemeingültig dadurch zu gewährleisten, dass der Hersteller
seine FiBu-Software entsprechend zertifizieren läßt. Ergo tun dies in
Anlehnung an die FiBu auch verschiedene Hersteller von
E-Mail-Archivierungslösungen - obwohl es dazu weder eine Veranlassung gibt
noch das Zertifikat eine relevante Aussage bedeutet (siehe nächster
Abschnitt).
Was ist der Nutzen "GDPdU-zertifizierter" Software? Um diese Frage zu
beantworten, müssen wir den Blickwinkel wechseln: Die Frage lautet dann
nämlich "Was bedeutet es, wenn Software GDPdU-konform ist?"
Nach Aussage von Wirtschaftsprüfern besagt GDPdU-Konformität: "Der Anwender
hat im Zuge der Anwendung der Software keine Möglichkeit, Dinge, die gegen
die GDPdU verstoßen, wahrzunehmen.". Auf deutsch heißt das: der Anwender hat
keinen Menüpunkt, keine Programmfunktion o.ä. zur Verfügung, die ihm
Möglichkeiten zur Manipulation der verwalteten Daten geben. (In der FiBu
heißt das konkret: einmal gebuchte Vorgänge können nicht gelöscht, sondern
nur durch Korrekturbuchungen etc. richtig gestellt werden).
Die GDPdU besagt in keiner Weise, dass die FiBu bspw. auf WORM gespeichert
sein muss o.ä. Es geht einzig und allein darum, dass der Anwender keine
Möglichkeit hat, Daten im System zu manipulieren.
Die FiBu liegt (vermutlich) in irgendeiner SQL-Datenbank. Es ist nun
_ausschließlich_ Angelegenheit der Anwendungssoftware dafür zu sorgen, dass
die GDPdU-Richtlinien in der Anwendung durchgesetzt werden. Es ist keine (!)
Frage der physikalischen Speicherung! Die GDPdU sagt nicht einmal, dass es
(selbst dem Admin) unmöglich ist, die FiBu-Maschine (bspw. per Knoppix zu
booten und dann) per SQL-Befehlen oder Disk-Editor Daten zu manipulieren. Im
Gegenteil: GDPdU-konform bedeutet "nur", dass niemand im Sinne der Nutzung
der Anwendung etwas tun kann, was gegen die GDPdU verstößt.
Was heißt das für GDPdU-zertifizierte E-Mail-Archivierungslösungen? Ganz
einfach: die Daten werden im Mailarchiv irgendwo und irgendwie gespeichert.
Der Anwender kann nur lesend darauf zugreifen, aber nicht schreibend auf das
System zugreifen, um etwas zu manipulieren. Etwaige Manipulationen müssen
nachvollziehbar sein.
Nochmal: GDPdU heißt ganz ausdrücklich (!) nicht, dass Daten auf "Write once"
Storage geschrieben werde, sondern nur, dass sie nicht manipulierbar sind im
Sinne der Anwendungsfunktionaltität, die dem Anwender zur Verfügung steht.
Anders gesagt: wenn eine Software revisionssichere E-Mail-Archivierung
anbietet, ist sie dann, wenn sie (also die Software) dem Anwender keine
Möglichkeit bietet, Daten zu manipulieren, de facto konform zur GDPdU.
Ergo: jede Software, die revisionssichere E-Mail-Archivierung anbietet, ist
nahezu zwangsläufig GDPdU-konform, wenn sie dem Anwender keine Möglichkeit
bietet, enthaltene Daten zu manipulieren. Wie die Daten im System verwahrt
werden, ist der GDPdU dabei völlig egal.
Nochmal zusammengefasst und in Kürze:
1)
es gibt seitens des Gesetzgebers keine Definition technischer Maßnahmen, wie
gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung technisch ausehen kann, soll oder muss.
2)
GDPdU-Konformität ist quasi zwangsläufig gegeben, wenn der Anwender keine
Möglichkeit hat, Daten zu manipulieren. Sich dieses als Hersteller extra
zertifizieren zu lassen ist schön und ergibt ein nettes Stück Papier, was
aber sachlich wertlos ist (und am Ende Augenwischerei).
> Eine Manipulation des repo wäre sonst duch löschen einer Mail und
> einfaches reindex möglich.
Nein. Ein Reindex geht immer. Das ist nur der Suchindex. Es müsste schon das
Journal mit den Prüfsummen usw. erneut erstellt werden.
An dieser Stelle kommt dann der nächste Aspekt ins Rollen: "Aber dann ist das
doch manipulierbar!?!".
Fakt ist: wenn die Software "Open Benno MailArchiv" im Sinne ihrer Bestimmung
eingesetzt wird, kann damit revisionssichere Archivierung stattfinden. Wir
sagen aber ausdrücklich (siehe Webseite), dass wir "gesetzeskonforme
E-Mail-Archivierung" mit "Benno MailArchiv", dem kommerziellen Pendant
anbieten.
Das hat u.a. damit zu tun, dass wir bei einer Open Source Lösung keine Gewähr
dafür übernehmen können, dass der Sourcecode nicht geändert wurde usw. usw.
Fakt ist auch: wenn wir für unsere Kunden gesetzeskonforme E-Mail-Archivierung
mit Benno MailArchiv einrichten, dann gehören auch diverese organosatorische
Dinge mit dazu. Mit Technik alleine ist nach unserer Auffassung keine
finanzamtssichere (bzw. hinreichend prüfbare) Lösung implementierbar.
Fakt (und Konsens auf Seiten der Wirtschaftsprüfung) ist weiterhin: wenn
jemand (bspw. als Admin oder Chef oder was auch immer) an einer Lösung für
den betrieblichen Zweck der gesetzeskonformen und revisionssicheren
E-Mail-Archivierung "herumfummelt" (im Sinne von "bewusst Manipulationen an
den archivierten Daten herbeiführt"), dann ist dies nichts anderes als
kriminelle Energie und damit (Orginalton eines Wirtschaftsprüfers:) "ein Fall
für den Staatsanwalt".
Sie können auch in jeder GDPdU-zertifizierten FiBu Software Daten in Hülle und
Fülle manipulieren (bspw. per Disk-Editor oder direkt in der Datenbank - eben
an der FiBu vorbei - oder wie auch immer). Die GDPdU sagt (wie oben
ausgeführt) eben nicht: "die Daten sind auf dem Medium sicher", sondern
nur "der Anwender kann nichts daran 'drehen'".
Quintesssenz:
* Unternehmen, die verpflichtet sind, den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
für E-Mails durch geeignete E-Mail-Archivierung nachzukommen (insbes. alle
Personen- und Kapitalgesellschaften, die im Handelsregister geführt werden)
können die gesetzlichen Anforderungen (nach HGB, AO, GDPdU, GoB und GoBS)
einfach und sicher mit der kommerziellen Lösung Benno MailArchiv abdecken
* Gesetzeskonforme und revisionssichere E-Mail-Archivierung im Sinne HGB, AO,
GDPdU, GoB und GoBS ist durch technische Maßnahmen alleine nicht erreichbar;
es sind flankierende Maßnahmen auf Basis von "Orgware" notwendig
* Open Benno MailArchiv archiviert revisionssicher, wenn bestimmungsgemäß
eingesetzt. Als Hersteller weisen wir daraufhin, dass gesetzeskonforme
E-Mail-Archivierung in unserer Wahrnehmung damit nicht erreichbar ist.
Freundliche Grüße,
Dipl.-Ing. Ansgar H. Licher
(Geschäftsführer)
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